Hauptuntersuchung in Berlin

Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird die Vorschriftsmäßigkeit, aber auch die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen festgestellt. Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Als Partner einer amtlich anerkannte und zugelassene Prüforganisation führen wir in unseren KFZ-Prüfstellen in Berlin Hohenschönhausen, Pankow, Marzahn und Friedrichshain gern die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch und beraten Sie zu allen Ihren Fragen rund um die Verkehrssicherheit.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die HU und Antworten auf häufige Fragen von Fahrzeughaltern.

Hauptuntersuchung: Wie oft muss sie durchgeführt werden?

Laut § 29 StVZO sind Sie verpflichtet, nach der Erstzulassung Ihren PKW nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung anzumelden. Nachfolgend ist die Hauptuntersuchung alle 24 Monate fällig. Die Fristen für weitere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile etc. entnehmen Sie der aufgeführten Tabelle.

Fahrzeugart erstmalig generell
PKW nach 36 alle 24
Kraftrad & Leichtkraftrad nach 24 alle 24
Anhänger & Wohnanhänger, bis 750 kg nach 36 alle 24
Anhänger & Wohnanhänger, > 750 kg und < 3,5 t nach 24 alle 24
Anhänger & Wohnanhänger, > 3,5 t nach 12 nach 12
LKW kleiner 3,5 t nach 24 alle 24
LKW ab 3,5 t nach 12 nach 12
Wohnmobile bis 3,5 t nach 36 alle 24

INTERESSE AN EINEM GESPRÄCH?

Wie läuft eine Hauptuntersuchung ab?

Bei der Hauptuntersuchung stellen die Prüfer sicher, dass Ihr Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Sicherheitsmängel aufweist. Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer kurzen Probefahrt. Während der Probefahrt werden Lenkrad- und Bremsfunktion getestet. Außerdem prüft der Sachverständige die elektronischen Sicherheitsassistenten wie ABS und ESP. In der KFZ-Prüfstelle werden dann weitere Untersuchungen vorgenommen, bei denen Bremsen, Beleuchtung etc. auf Herz und Nieren geprüft werden. Selbstverständlich führen wir alle Untersuchungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

Was beinhaltet die HU konkret?

Zu den relevanten Komponenten, die bei der HU geprüft werden, zählen:

  • Motor
  • Auspuff
  • Lenkung
  • Reifen
  • Kraftstoffanlage
  • Licht
  • Fahrwerk
  • Bremsen
  • Karosserie
  • evt. Tuningteile

Da es bei der Hauptuntersuchung um die Sicherheit des Fahrzeugs geht, sind die meisten Komfort- und Entertainment-Komponenten nicht relevant, solange sie den Fahrzeugbetrieb nicht beeinträchtigen.

Was muss man zur HU mitbringen?

Damit Sie für Ihre Hauptuntersuchung bestens ausgestattet sind, sollten Sie Ihre Fahrzeugpapiere mitbringen. Dazu gehört der Fahrzeugschein sowie alle Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen. Hier gilt es: Lieber zu viele als zu wenige Unterlagen mitbringen. Unsere Spezialisten vor Ort in Berlin beraten Sie gern dazu, was wirklich notwendig ist. Auch Nachweise über eventuell vorangegangene Abgasuntersuchungen oder Gasanlagenprüfungen sollten mitgenommen werden.

Wie lange kann man die Hauptuntersuchung überziehen?

Überziehen Sie Ihre fällige Hauptuntersuchung in Berlin, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten Überziehung liegt dieses bei 15€. Noch teurer wird es nach vier Monaten: 25€. Nach acht Monaten droht dann nicht nur eine Strafe in Höhe von 60€, sondern auch noch ein Punkt in Flensburg. Weitere Nachteile können Ihnen durch eine versäumte Hauptuntersuchung bei Ihrer Versicherung entstehen, sollte Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden.

Warum muss der Prüfbericht aufbewahrt werden?

Der Prüfbericht ist gemäß §29 (10) StVZO aufzubewahren. Er wird von der KFZ-Zulassungsbehörde bei der Befassung mit den Fahrzeugpapieren (zum Beispiel bei Abmeldung, Ummeldung oder Zusatzeintragungen) verlangt. Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren oder verlegt haben, können Sie sich entweder von der Institution, welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift besorgen oder auf eigene Kosten eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der Stempel im Fahrzeugschein sind als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht ausreichend.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptuntersuchung und TÜV?

Lange Zeit hatte der TÜV ein Monopol auf die Hauptuntersuchung, wodurch er auch zum Namensgeber für diese wurde. Bei der umgangssprachlichen Bezeichnung blieb es selbst nachdem sich der Markt für Konkurrenten geöffnet hat. Doch die Aussage „Ich bringe mein Auto zum TÜV“ ist längst veraltet. Seit vielen Jahren dürfen alle amtlich anerkannte Prüforganisationen die Hauptuntersuchungen durchführen. Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) sind auch wir in unseren KFZ-Prüfstellen in Berlin berechtigt, die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge aller Art durchzuführen.

Verweis: StVZO §29

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Wie viel kostet die Hauptuntersuchung?

Die Kosten der Hauptuntersuchung sind abhängig von der Fahrzeugart und davon, ob die Abgasuntersuchung direkt mit durchgeführt wird. In den meisten Fällen werden beide innerhalb eines Termins vorgenommen, denn der Nachweis einer bestandenen Abgasuntersuchung ist seit dem Januar 2010 ein fester Bestandteil der HU. Ihr Fahrzeug erhält dementsprechend nur noch eine Plakette, die runde TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. In unseren KFZ-Prüfstellen können Sie die HU von unseren Prüfern als Kombiuntersuchung mit der AU durchführen lassen, aber auch getrennt davon. Unsere Preise für alle Fahrzeuge und Leistungen finden Sie hier .

Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung

Bei der HU wird eine Kategorisierung des Fahrzeugs nach der TÜV-Mängelliste vorgenommen. Dabei erfolgt die Einstufung in jeder Prüfstelle nach dem Mangelkatalog, der eine Untersuchung der Fahrzeugbauteile nach

  • Ausführung
  • Zustand
  • Funktion und
  • Wirkung

vorschreibt und den Mängeln Klassen zuordnet. Dort sind alle Mängel, die ein Fahrzeug vorweisen kann, aufgeführt und den Mängeleinstufungen zugeordnet. Im Einzelfall kommt es bei Beschädigungen und Beeinträchtigungen am Fahrzeug auf die Art und die Schwere an, sodass eine genaue Einstufung von einem Fachmann vorgenommen werden muss.

Die HU-Richtlinie zur Einstufung der Mängel beinhaltet seit 2018 vier Kategorien, die wir Ihnen in unserer Übersicht kurz erläutern, damit Sie gut auf die anstehende Hauptuntersuchung vorbereitet sind. Zusätzlich geben wir Ihnen konkrete Beispiele aus dem Mangelkatalog für jede Einstufung nach HU-Richtlinie. Sollten Sie dennoch Fragen zur HU-Mängeleinstufung haben, kontaktieren Sie uns gern!

Ohne Mangel (OM): Prüfplakette wird zugeteilt

An Ihrem Fahrzeug wurden keine Mängel erkannt und es befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Einer Plakettenzuteilung steht nichts im Wege.

Geringe Mängel (GM): Prüfplakette wird zugeteilt

Diese Einstufung bezieht sich auf Mängel durch Verschleiß und Gebrauch, die keine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung mit sich bringen. Eine HU-Plakette kann bei dieser Einstufung vergeben werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Mängel unverzüglich beseitigt werden.

Beispiele für Einstufung Geringe Mängel

Die Einstufung Geringe Mängel werden Sie beispielsweise bei leicht zerkratzen Außenspiegeln oder einer defekten Begrenzungsleuchte bekommen. Bei Beschädigungen an den Wischerblättern des Scheibenwischers und bei einer eingerissenen Antriebsmanschette kann auch eine Prüfplakette zugeteilt werden – zusammen mit der Einstufung „Geringe Mängel“ nach dem Mangelkatalog. Der Ausfall der Kontrollleuchte für den Blinker entspricht nach der HU-Richtlinie auch dieser Mangeleinstufung.

Erhebliche Mängel (EM): keine Prüfplakette + HU-Nachprüfung

Mängel, die eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung zur Folge haben oder diese erwarten lassen, werden als erheblich eingestuft. Ab hier ist keine Plakettenzuteilung mehr möglich. Sie müssen in diesem Fall die Mängel unverzüglich beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorstellen.

Beispiele für Einstufung Erhebliche Mängel

Eine zu geringe Profiltiefe der Reifen oder ein starker Rostbefall von tragenden Teilen der Karosserie können zu dieser Einstufung führen. Eine nicht genehmigte Ausführung des Lenkrads und Beschädigungen der Windschutzscheibe in dem Teil, der zum Sichtfeld des Fahrers gehört, bringen ebenfalls eine solche Einstufung mit sich.

Gefährliche Mängel (VM): keine Prüfplakette + HU-Nachprüfung

Diese Kategorie wurde am 20.5.2018 als Zwischenstufe zu den HU-Mängeln hinzugefügt. Gefährliche Mängel stellen eine akute Verkehrsgefährdung oder unzulässig hohe Umweltbelastung dar und machen eine Plakettenzuteilung unmöglich. Auch hier muss eine Nachprüfung nach Beseitigung der Mängel erfolgen. Lediglich Fahrten auf direktem Weg nach Hause und zur Reparatur sind dann noch zugelassen.

INTERESSE AN EINEM GESPRÄCH?

Beispiele für die Einstufung Gefährliche Mängel

Ein schadhafter Bremszylinder gehört dieser Einstufung an. Ebenso ein undichter Bremsschlauch oder verschlissene Bremsen mit Ausfallgefahr.

Verkehrsunsicher (VU): keine Prüfplakette + Stilllegung des Fahrzeugs

Die Einstufung als verkehrsunsicher wird bei erheblichen Mängeln vorgenommen, die die Verkehrssicherheit oder die Umwelt unmittelbar gefährden. Bei dieser Einstufung wird die Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. Das Fahrzeug wird stillgelegt, da es nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf.

Beispiele für Einstufung Verkehrsunsicher

Diese Einstufung wird beispielsweise vorgenommen, wenn die Bremsanlage des Fahrzeugs defekt ist. Erhebliche Mängel an der Bereifung wie große sichtbare Beschädigungen können auch zu einer Einstufung als verkehrsunsicher führen; eine Blockade in der Lenkanlage ebenso.

Die Vorteile der HU in der KFZ-Prüfstelle

Die Hauptuntersuchung in der KFZ-Prüfstelle und nicht in der Werkstatt durchführen zu lassen, hat Vorteile für den KFZ-Besitzer. Da wir als KFZ-Prüfstelle nicht vom Ergebnis der Untersuchung finanziell abhängig sind, beurteilen wir Ihr Fahrzeug unabhängig und objektiv ohne Rücksicht auf eventuelle Folgeaufträge. Sie sollten sich auch nicht durch subventionierte Sonderangebote von Werkstätten locken lassen.

simaxx ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die nächste HU

Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) führen wir gerne die HU für Ihr Fahrzeug in unseren Kfz-Prüfstellen in Berlin Hohenschönhausen, Pankow, Marzahn und Friedrichshain durch und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs.

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