Einzelabnahme und Betriebserlaubnis

Das Umbauen des Autos oder des Motorrads ist ein beliebtes und schönes Hobby. Die vorgenommenen Veränderungen des Fahrzeugs sind jedoch nicht in jedem Fall auch für den Straßenverkehr zugelassen und auch ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) liegen nicht unbedingt immer für die Umbauten vor. Aus diesem Grund müssen die neu eingebauten Tuningteile oder Umbaukits geprüft und im Zuge einer Einzelabnahme anerkannt werden. Aufgrund des Verbaus der nicht für das Fahrzeug genehmigten Teile kann die Betriebserlaubnis nämlich sonst gemäß §19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlöschen. Hier wird das Fahrzeug mit Blick auf die entsprechenden Änderungen begutachet, ob es noch den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.

In unseren Kfz-Prüfstellen führen wir die Einzelabnahme nach solchen Umbauten für Ihr Fahrzeug nach Absprache durch. Sie finden uns 4x in Berlin an den Standorten HohenschönhausenPankowFriedrichshain und Marzahn.

Was ist eine sogenannte Vollabnahme/Vollgutachten (gemäß §21 StVZO)?

Für importierte Fahrzeuge muss ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach entsprechender Begutachtung erstellt werden. Zwingend ist in diesem Rahmen eine technische Untersuchung ggf. samt Abgasuntersuchung erforderlich. Bei Fahrzeugen, deren Betriebserlaubnis erloschen ist, weil sie länger als 7 Jahre abgemeldet waren, benötigen Sie zur erneuten Zulassung in vielen Fällen ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis (nach Rücksprache mit Straßenverkehrsamt). Auch Fahrzeuge, welche eine Einzel- oder Sonderanfertigung darstellen, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten, um eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in den meisten Fällen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung/CoC-Papieren.

INTERESSE AN EINEM GESPRÄCH?

Was sollten Sie zur Begutachtung mitbringen?

Für die Einzelabnahme wird der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte benötigt. Für sogenannte Vollgutachten benötigen wir alle vorliegenden Unterlagen zum Fahrzeug, die Sie besitzen (weitere Unterlagen müssen nach Rücksprache evtl. beschafft werden). Diese sollten spätestens zum Termin vorliegen. Weiteres folgt dann im ersten Informationsgespräch.

Wann ist eine Begutachtung nach §19(2)/§21 StVZO erforderlich?

Neben dem Einbau von Tuningteilen machen auch Veränderungen wie beispielsweise die Umrüstung auf eine andere Fahrzeugart, eine Tieferlegung samt Sonder-Rad-Reifen und Spurverbreiterung oder andere Umbauten für besondere Einsatzzwecke eine Einzelabnahme notwendig. Auch wenn Sie Änderungen an Fahrzeugen, die bereits eine Einzelbetriebserlaubnis besitzen, vorgenommen haben, muss eine Einzelabnahme erfolgen. Außerdem müssen Einzelanfertigungen sowie Fahrzeuge, die ohne eine EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert werden und die noch nicht bereits in Deutschland zugelassen waren, vor der Zulassung gesondert geprüft werden.

Wer darf eine Einzelabnahme/Vollabnahme/Vollgutachten durchführen?

Die entsprechenden Gutachten zur Erteilung einer sogenannten Einzelbetriebserlaubnis dürfen ausschließlich amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) oder aber mittlerweile auch wir, die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ, ausstellen.

Was kostet ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis?

Die Kosten solcher Gutachten werden immer nach Aufwand und Umfang der Begutachtung/Recherche/evtl. Berechnung ermittelt. Da diese Punkte stark variieren können, ist auch eine allgemeine Aussage über die Kosten nicht möglich. Möchten Sie eine Begutachtung an Ihrem Fahrzeug vornehmen lassen, besprechen wir gern die individuellen Kosten persönlich mit Ihnen.

Wie lange dauert solch eine Begutachtung?

Die Dauer ist ebenfalls von dem Aufwand abhängig und variiert je nach Umfang des Umbaus und/oder der Fahrzeugart.

Begutachtung nach §19(2)/§21 StVZO bei simaxx

Unsere dazu qualifizierten Mitarbeiter können für Sie die Gutachten nach §19(2) StVZO bzw. § 21 StVZO nach Absprache erstellen. Kommen Sie hierzu gern in einer unserer Prüfstellen vorbei oder kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder per Mail zur weiteren Absprache unter der Rufnummer (030) 99 27 34 0 oder buero@simaxx.de.